Die unterzeichnenden Träger psychiatrischer Einrichtungen des Landkreises Traunstein verpflichten
sich gegenseitig für diese Versorgungsregion einen AKV als Bestandteil eines zukünftigen Gemeinde-
psychiatrischen Verbundes (GPV) aufzubauen und zu betreiben.

Verbunden mit der Zielsetzung des GPV, der Übernahme/Gewährleistung einer regionalen Versorgungs-
verpflichtung für alle seelisch erkrankten Bürger des Landkreises Traunstein, übernimmt der AKV, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen, die (freiwillige) Versorgungsverpflichtung für die hier zitierte Zielgruppe.

Die Gewährleistung einer regionalen Versorgungsverpflichtung für alle psychisch kranken Menschen kann
nur durch einen GPV erfolgen.



Zielgruppe

Diagnostisch gesehen handelt es sich dabei überwiegend um Personen mit:
  • Chronischen Psychosen


  • Menschen mit schweren Verläufen von Persönlichkeitsstörungen


  • um Menschen mit Doppeldiagnosen sowie Menschen mit schweren demenziellen Verläufen




Zielsetzung

Die Versorgung dieses Personenkreises beinhaltet das Ziel, sie zu einer möglichst eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubaren und vertrauten Lebens- und Sozialraum zu motivieren, zu befähigen und dabei zu unterstützen.

Dies tut er unter folgenden Versorgungsprämissen:
  • Wohnortnahe Bereitstellung der notwendigen Hilfen


  • Personenzentrierte Struktur der Angebote und der Organisation der Hilfeleistungen


  • „Normalisierungsprinzip“, d.h. weitestgehend Erhalt möglichst normaler Lebensverhältnisse auch für schwer und chronisch kranke Menschen


  • Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“


  • Sicherstellung der dazu erforderlichen Leistungen Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung sowie Dokumentation der Leistungen




Leistungsinhalte

  • Verstärkung und Sicherstellung der Kooperation im Interesse der Patienten bzw. Klienten, insbesondere Sicherstellung von einrichtungsübergreifenden integrierten Behandlungs-
    und Rehabilitationsprogrammen


  • Wechselseitige, verbindliche Übernahme von Patienten/Klienten aus dem Landkreis
    Traunstein unter Berücksichtigung der Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Einrichtungen


  • Verpflichtung zur einzelfallbeogenen Kooperation bei psychisch kranken Menschen mit
    komplexem Hilfebedarfen


  • Erstellung einer Hilfeplanung


  • Teilnahme an Einzelfallbesprechungen


  • Stellung einer koordinierenden Bezugsperson




Leistungsangebote

  • Beratungsangebote


  • Tagesstrukturierende Angebote


  • Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen


  • Aufsuchende Angebote


  • Wohnangebote




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Traunstein im Frühling 2005